Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab 1.
Februar 2022. Ab dann verlieren alle vorangegangenen Versionen ihre Gültigkeit.
Als Öko-Großhändler schlägt unser Herz für Menschen, die
Naturkost anbauen, veredeln, handeln und genießen. Mit dem Ziel nachhaltige
Wertschöpfungskreisläufe sozial und partnerschaftlich zu gestalten, verbinden
wir Akteure vom Acker bis zum Teller. So fördern wir gemeinsam mit unseren
Partnern die ökologische Landwirtschaft und engagieren uns für die Stärkung
unserer Lebensgrundlagen: fruchtbare Böden, Artenvielfalt und eine gesunde
Umwelt.
Faire und verbindliche Vereinbarungen sind dafür eine
wichtige Grundlage. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf (AGB)
bilden Rahmen und Richtschur, um mit unseren Handelspartnern auf Augenhöhe zu
agieren, die gemeinsamen Ziele zu erreichen und um heute wie auch in Zukunft
optimale Ergebnisse zu erzielen.
(1) Für Bestellungen und Lieferungen gelten die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Diese AGB richten sich nur an Unternehmen
im Sinne des § 14 BGB und an juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. An einer Verbraucherschlichtung nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nehmen wir nicht teil.
(3) Von diesen AGB abweichende AGB des Bestellers
sind unbeachtlich. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir deren Geltung nicht
ausdrücklich widersprochen haben. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) ist
ausgeschlossen. Wir sind zur Lieferung nur bereit, wenn unsere AGB dem Vertrag
zugrunde liegen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam
sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung
verpflichtet sich unser Vertrags- bzw. Verhandlungspartner, derjenigen
zulässigen Bestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
(6) Vereinbarter Gerichtsstand für alle Klagen
aus der gesamten Geschäftsbeziehung ist: Überlingen.
(7) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem die
Bestellung (= das Kaufangebot) des Käufers durch uns in einer
Auftragsbestätigung angenommen wird.
(2) Weicht die Auftragsbestätigung von der
Bestellung ab, gilt sie als neues Vertragsangebot, auf dessen ausdrückliche
Annahme wir verzichten.
(3) Ist der Käufer mit dem von der
ursprünglichen Bestellung abweichenden Vertragsinhalt nicht einverstanden,
obliegt es ihm, uns unverzüglich nach Zusendung unserer Auftragsbestätigung
davon Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht
rechtzeitig, ist der Vertrag mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande
gekommen.
(4) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus,
dass wir die bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in
zumutbarer Weise liefern können, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag
zu erklären. Dies gilt nur, wenn die versprochene Leistung aufgrund höher
Gewalt, behördlicher Maßnahmen, unvorhersehbarer Liefer- oder Leistungsengpässe
unseres Lieferanten oder des Herstellers oder aufgrund des Eintretens einer
Unmöglichkeit im Sinne des § 275 BGB nicht oder nicht wie versprochen erfolgen
kann.
(5) Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung im
Sinne des vorstehenden Absatzes setzten wir unseren Kunden unverzüglich nach
Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis. Machen wir von unserem Rücktrittsrecht
Gebrauch, werden wir bereits empfangene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(6) Die in unserer Werbung (Internet u.a.)
getätigten Angaben über Waren (Gewichte, Maße, Farben etc.) sowie über deren
Preise sind keine Vertragsangebote. Sie sind unverbindlich und unterliegen dem
Vorbehalt jederzeitiger Änderung. Die dortigen Preisangaben verstehen sich ohne
Einschluss von Mehrwertsteuer und Transportkosten.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei uns Waren
im Wert von mindestens 30.000 Euro pro Kalenderjahr abzunehmen. Das gilt nicht
für das Kalenderjahr, in welchem der Käufer erstmalig bei uns bestellt.
(8) Wir sind nur bereit, kleinere Bestellmengen
zu liefern, wenn der Kunde unser hiermit geäußertes Angebot auf Vereinbarung
einer umsatzbezogenen Mindestbestellmenge pro Kalenderjahr nach Abs. 7 dieses
Paragrafen annimmt. Auf eine ausdrückliche Erklärung der Annahme verzichten
wir.
(9) Unsere Preise sind ausgehend vom
Jahresmindestumsatz nach Abs. 7 kalkuliert. Sie gelten unter der Bedingung,
dass dieser Jahresmindestumsatz erzielt wird. Unterschreitet der Käufer den
Mindestumsatz im Kalenderjahr, ist er verpflichtet, uns den dadurch
entstandenen Schaden (entgangenen Gewinn) zu ersetzen. Das gilt nicht für das
Kalenderjahr, in welchem der Käufer erstmalig bei uns bestellt.
(10) Die Höhe des Schadenersatzes beträgt pauschal
5 Prozent der Differenz zwischen dem Mindestumsatz und dem im Kalenderjahr
tatsächlich getätigten Umsatz. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass
ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale ist. In diesen Fällen ist der tatsächlich
entstandene Schaden zu ersetzen.
(11) Der Vertragsschluss erfolgt unter der
Bedingung, dass sich der Käufer zum Bankeinzug der Gegenleistung per SEPA-Firmen-Lastschrift
einverstanden erklärt und dazu ein Mandat erteilt.
(1) Erfüllungsort für die Warenübergabe ist die
mit dem Kunden vereinbarte Ablieferungsstelle.
(2) Die Sach- und Transportgefahr geht in dem
Moment auf den Käufer über, in dem die Ware unser Lager verlässt. Wenn der
Transport der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort vereinbart ist,
geht die Sach- und Transportgefahr über, sobald die Ware an den Transportführer
übergeben wurde, spätestens dann, wenn die Ware über die Ladekante des
Transportfahrzeugs oder des sonstigen Transportmittels verbracht worden ist.
Das gilt auch, wenn der Transport durch uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder
durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen durchgeführt wird.
(3) Für von uns verschuldete Transportschäden
haften wir nach Maßgabe des § 7 dieser AGB.
(4) Es besteht kein Anspruch auf einen fixen
Lieferzeitpunkt. Der Käufer hat durch das Vorhalten geeigneter Räumlichkeiten
sowie Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge einen technisch
reibungslosen Ablauf der Warenanlieferung zu gewährleisten. Für Schäden, die
durch Diebstahl, Witterungseinflüsse wie Regen oder Frost, sowie Schädlinge bei
Fehlen geeigneter Warenschleusen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine
frachtfreie Zustellung ist derzeit ab folgenden Auftragswerten möglich:
- Zustellung mit BODAN-eigenem Fahrzeug:
ab 650,- Euro Auftragswert,
- Zustellung durch Spedition: ab 950,-
Euro Auftragswert.
Bei Unterschreitung des frachtfreien
Auftragswertes werden 25,00 Euro pauschal, bei einem Minimum von 20% unter Mindestauftragswert, in Rechnung gestellt. Der Mindestauftragswert für Abholkunden am
Standort Überlingen beträgt 350,00 Euro.
Im Übrigen trägt die Transportkosten
der Käufer.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Teillieferungen werden auf unserer Rechnung vermerkt.
(6) Soweit sich aus Abs. 1 nichts anderes
ergibt, ist Erfüllungsort für uns und für die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten
des Käufers uns gegenüber der Ort unseres Geschäftssitzes.
(7) Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage
der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Auf die in den
ADSp 2017 von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Haftungsregelungen
wird ausdrücklich hingewiesen.
(1) Zahlungen sind – ohne Abzug – fällig ab
Erhalt der Ware. Weicht die Lieferung vom Vertrag ab (etwa bei Teillieferung),
sind Zahlungen spätestens mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(2) Der Käufer gerät in Verzug, wenn die
Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bewirkt ist. Das gilt
nicht, wenn die Zahlung durch Lastschrifteinzug erfolgt. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei uns an.
(3) Ist für die Zahlung das
Lastschriftverfahren vereinbart, hat der Käufer für jede Rücklastschrift einen
pauschalen Schadenersatz von 10,00 Euro zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn der
Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale ist. Im letzteren Fall ist der tatsächlich
entstandene Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung weiteren
Verzögerungsschadens, zum Beispiel Verzugszinsen oder gezahlte Bankgebühren für
die Rücklastschriften, ist unbenommen.
(4) Für jede Mahnung, die dem Käufer
berechtigter Weise erteilt wurde, hat er einen pauschalen Schadenersatz von
10,00 Euro zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist. Im letzteren Falle ist der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens, zum Beispiel Verzugszinsen,
ist unbenommen.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, erhaltene
Rechnungen unverzüglich auf rechnerische und formelle Richtigkeit sowie auf
Übereinstimmung mit der Lieferung zu überprüfen. Stellt der Käufer eine
Abweichung oder einen Fehler fest, hat er dies innerhalb einer Frist von vier
Wochen uns gegenüber zu beanstanden.
(6) Erfolgen Beanstandungen der Rechnung nach
Ablauf dieser Frist, ist uns der Kunde zum Ersatz desjenigen Schadens
verpflichtet, die durch die Mehraufwendungen für die nachträgliche Überprüfung
entsteht. Der Schadenersatz beträgt für jede beanstandete Rechnung pauschal
10,00 Euro. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Im
letzteren Falle ist der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
(7) Die Aufrechnung ist nur mit solchen
Gegenansprüchen möglich, die von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig
festgestellt sind.
(1) Die vereinbarte Qualität und Beschaffenheit
unserer Ware entspricht den Angaben des Herstellers. Darüber hinaus geben wir
keine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder sichern bestimmte
Eigenschaften zu. Soweit die Ware in Handelsklassen eingeteilt ist, liefern wir
Handelsklasse 2.
(2) Soweit von uns gelieferte Ware nach
lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder Gesetzen kennzeichnungspflichtig oder
mit bestimmten Informationen zu versehen ist, gehört die Kennzeichnung oder
Information nicht zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware. Allein das
Fehlen von Kennzeichnung oder Information, bzw. deren Fehlerhaftigkeit stellt
für sich genommen keinen Mangel dar. Dem Käufer steht insoweit weder das Recht
auf Nachbesserung noch auf Kaufpreisminderung oder Rücktritt zu. Für etwaige
Schadenersatzansprüche gilt § 7 dieser AGB.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware
unverzüglich ab deren Eingang auf Identität, Qualität, Quantität und
Beschaffenheit zu überprüfen. Festgestellte Mängel oder Fehlmengen hat der
Käufer unverzüglich zu rügen.
(4) Die Rüge hat spätestens zu erfolgen:
a) Für leicht verderbliche Ware, insbesondere
für Obst, Gemüse, Frischfleisch und Molkereiprodukte: Innerhalb eines
Werktages;
b) Für sonstige Lebensmittel: Innerhalb von
drei Werktagen;
c) Für alle anderen Waren: Innerhalb von
drei Werktagen.
(5) Für die Wahrung der Frist zählt der Eingang
der Rüge bei uns.
(6) Verdeckte Mängel sind unverzüglich zu
rügen, sobald der Mangel entdeckt wurde.
(7) Die Rüge hat unter Angabe der Kundennummer
oder der Rechnungsnummer, des Namens des Artikels oder der Artikelnummer, des
Lieferdatums, des Grundes der Beanstandung sowie (soweit bekannt) des Namens
des Produzenten und der Chargennummer sowie der Angabe des
Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) zu erfolgen.
(8) Erfolgt die Rüge ohne die in Absatz 7
genannten Angaben, ist sie nicht wirksam erteilt, es sei denn, sie kann von uns
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs auch ohne die fehlenden
Angaben innerhalb der Fristen des Absatzes 4 einer Lieferung zugeordnet werden.
Die Rüge hat in Textform zu erfolgen.
Wir stellen hierfür ein Reklamationsmodul im Bodan-Shop zur Verfügung.
(9) Verstößt der Käufer gegen die vorstehenden
Prüf- oder Rügepflichten ist die Gewährleistung ausgeschlossen. § 377 HGB gilt
– sofern eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein sollte – ersatzweise.
(1) Für Mängel an unserer Ware leisten wir
Gewähr durch Nacherfüllung, indem wir nach unserer Wahl mangelfreie Ware
nachliefern oder – sofern möglich – die gelieferte Ware nachbessern oder dem
Käufer den entsprechenden Kaufpreis gutscheiben.
(2) Nach zwei erfolglosen
Nacherfüllungsversuchen oder wenn sich die Nacherfüllung in unzumutbarer Weise
verzögert oder von uns endgültig verweigert wird, hat der Käufer das Recht vom
Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei Vorliegen der
Voraussetzungen des § 2, Abs. 4 dieser AGB zum Zeitpunkt des
Nacherfüllungsverlangens, gilt das Rücktrittsrecht für unsere Seite nach § 2,
Abs.4 dieser AGB entsprechend.
(3) Das Verstreichen einer vom Käufer gesetzten
Nacherfüllungsfrist entfaltet für das Entstehen des Rechts zum Rücktritt oder
zur Minderung keine Wirkung.
(4) Will der Käufer von einem ihm zustehenden
Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er den Rücktritt ausdrücklich und in
Textform zu erklären. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind Retouren
grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Kundenbetreuer
oder dessen Stellvertreter möglich.
(5) Zur Rücknahme mangelhafter Ware sind wir
berechtigt, aber nicht verpflichtet. Zur Erstattung dem Käufer entstandener
Entsorgungskosten sind wir nicht verpflichtet. Die Kosten der Nacherfüllung
tragen wir.
(6) Die gesetzlichen Regelungen für den
Unternehmerrückgriff beim Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 478, 479 BGB bleiben
von den vorstehenden Absätzen dieses Paragrafen unberührt, mit Ausnahme von
Schadenersatzansprüchen, für die § 7 dieser AGB gilt.
Sind wir nach gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund eines
Rechtsgeschäfts zum Schadenersatz verpflichtet, haften wir nach folgenden
Maßgaben:
(1) In Fällen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit haften wir ohne Einschränkung nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) In allen anderen Schadensfällen gelten
folgende Einschränkungen oder Ausschlüsse:
(a) Wurden
wesentliche Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
verletzt, haften wir nur für die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, es sei
denn die Verletzung war vorsätzlich oder grob
fahrlässig.
(b) Wurden
wesentliche Vertragspflichten durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt,
haften wir ebenfalls nur für die vertragstypisch
vorhersehbaren Schäden.
(c) Wurden
nicht wesentliche Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verletzt, ist eine
Haftung ausgeschlossen, es sei denn die Verletzung war vorsätzlich oder grob
fahrlässig.
(d) Wurden
nicht wesentliche Vertragspflichten durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verletzt, haften wir nur für
die vertragstypisch vorherbaren Schäden.
(e) Beruht
der Schaden nicht auf einer Verletzung von Vertragspflichten, sondern auf anderen Umständen, ist eine
Haftung ausgeschlossen.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung vor. Soweit ein Kontokorrentkonto geführt wird, geht der
Eigentumsvorbehalt trotz Anerkennung des Saldos nicht unter.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware
pfleglich zu behandeln und dazu, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa
im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
(4) Er tritt uns zur Sicherung der jeweiligen
Kaufpreisforderung bereits jetzt alle Forderungen, die ihm durch die
Weiterveräußerung der Ware gegen einen Dritten erwachsen, bis zur Höhe unserer
Kaufpreisforderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(5) Über die Abtretung ist Stillschweigen
vereinbart. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung
ermächtigt.
(6) Wir sind berechtigt, die Abtretung offen zu
legen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber mehr als 2 Wochen in Verzug ist. Wir sind jederzeit berechtigt,
vom Käufer die Aushändigung von Debitorenlisten zu verlangen, aus denen
hervorgeht, gegen wen sich die uns abgetretenen Forderungen richten und in
welcher Höhe sie bestehen.
(7) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den
Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns.
(1) Werden Waren mit zur Wiederverwendung
bestimmten Behältnissen (Rollwagen, Napfkisten, Paletten, Mehrwegpfandflaschen,
Spanngummis etc.) geliefert, erfolgt die Übergabe dieser Behältnisse
(Warenbehältnisse) an den Käufer leihweise. Das gilt auch dann, wenn der Käufer
eine Pfandzahlung leistet und auf die Rückgewähr des Pfandes verzichtet.
(2) Warenbehältnisse sind nach Entleerung
zurückzugeben. Wir sind berechtigt, die Annahme von nicht vollständig geleerten
Warenbehältnissen zu verweigern. Nehmen wir nicht vollständig geleerte
Warenbehältnisse dennoch an, sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von
5,- Euro pro Behältnis zu verlangen.
(3) Warenbehältnisse, die beim Transport ohne
Verschulden einer Seite oder unabhängig vom Transport durch den Käufer zerstört
werden oder die innerhalb von vier Wochen noch nicht wieder zurückgegeben
wurden, sind verlorene Warenbehältnisse.
(4) Für verlorene Warenbehältnisse können wir
vom Käufer die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes verlangen. Soweit eine
Rückgabe noch möglich wäre, wird in diesem Falle auf eine Rückgabe verzichtet.
Eine Rücknahmeverpflichtung besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche
Regelungen dem entgegenstehen. Wenn der Käufer nachweist, dass der Zeitwert des
verlorenen Warenbehältnisses erheblich geringer war als der
Wiederbeschaffungswert, ist nur der Zeitwert zu erstatten. Eine geleistete
Pfandzahlung wird auf den zu erstattenden Betrag angerechnet.
(5) Eine Pflicht zur Erstattung des Pfandes
besteht nur, wenn die Pfandsache von uns bezogen wurde, es sei denn aus
zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt sich etwas anderes. Die Annahme
darüber hinaus eingereichter Pfandsachen erfolgt freiwillig und kann jederzeit
verweigert werden.
(6) Bei der Rückgabe von Pfandsachen ist unser
Leergutrückgabeschein (im Online-Portal abrufbar unter der Art.-Nr. 9800)
auszufüllen, anhand dessen die Rückgabemenge überprüft und die Pfandgutschrift
errechnet wird. Ohne vollständig ausgefüllten Leergutrückgabeschein sind wir
zur Pfandauszahlung nicht verpflichtet, es sei denn aus zwingenden gesetzlichen
Vorschriften ergibt sich etwas anderes.
(7) Soweit der Käufer die Rücknahme von nicht
zur Wiederverwendung bestimmten Transportverpackungen wünscht, sind diese in
Rollcontainer transportsicher zu verpacken und die entsprechenden, den
Rollcontainern beigefügten Formulare auszufüllen. Die befüllten Rollcontainer
werden bei Anlass der nächsten Belieferung des Käufers von unseren Fahrern
mitgenommen.
Mit Bestellung erteilt der Käufer die jederzeit widerrufliche
Einwilligung zur Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe der
folgenden Daten: Warenumsätze und Absatzmengen, Firmenname sowie Kontaktdaten,
wie z.B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Unternehmens. Diese Daten
stellen wir unseren Geschäftspartnern zur Auswertung und Verbesserung des
Sortiments zur Verfügung. Weitere personenbezogene Daten im Sinne der
Datenschutzgrundverordnung werden von uns weder erhoben noch verarbeitet.
Die Auszahlung von Umsatzrückvergütungen nach der Bonusstaffel
kann nach unserer Wahl entweder einmalig bis zum 28.02. des Folgejahres
erfolgen oder in zwei Raten zum 30.06. und zum 31.12. des Folgejahres.